Abmahnungen: Musiker, aufgepasst! In einem Beitrag in der Fernsehsendung 'Kulturzeit' (3Sat) wurde kürzlich der Fall eines Sängers thematisiert, den die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) mit 2.400 Euro abgemahnt hatte, weil er sechs Kritiken zu seiner Musik aus dieser Zeitung übernommen hatte. 'Günstiger' kam der gleiche Künstler bei der Süddeutschen Zeitung davon. Hier wurden 350 Euro für die Nutzung von drei Kritiken gefordert. Zwar wurden jeweils die Quellen genannt, doch das Urheber- und Zitatrecht ist hier eindeutig auf der Seite der Verlage. Am Ende wurden zwar geringere Beträge ausgehandelt, doch es steht zu befürchten, dass diese Beispiele Schule machen.