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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 482 mal aufgerufen
 Sport
Blacklandy Offline




Beiträge: 714

05.07.2012 06:57
RE: Schläger der Wilden Horde freigsprochen Antworten

Zitat
Die zwei Mitglieder der Kölner Ultra-Gruppierung „Wilde Horde“, denen ein Angriff auf zwei Polizisten vorgeworfen worden war, sind freigesprochen worden. Ihnen konnte nichts nachgewiesen werden.


Nach drei langen Verhandlungstagen und detaillierten Zeugenbefragungen steht fest: Der Angriff auf zwei Polizisten und einen Sportstätten-Mitarbeiter am Stadion vor 17 Monaten hat keine strafrechtlichen Folgen. Die beiden Angeklagten sind am Mittwoch vor dem Amtsgericht freigesprochen worden. Unstrittig ist zwar, dass sie zumindest ganz in der Nähe waren, als fünf bis zwölf mutmaßliche Mitglieder der Ultra-Gruppe Wilde Horde den Polizisten Ralf Remmert misshandelten. Dem Vorsitzenden Richter zufolge ließ sich ihre Tatbeteiligung letztendlich nicht nachweisen: „Wenn ich nicht weiß, ob die beiden es waren, muss ich sie freisprechen. Das ist keine Niederlage des Rechtsstaats. So muss man juristisch arbeiten.“ Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.


Die Beschuldigten hatten während des Prozesses geschwiegen, einer hatte die Vorwürfe über seinen Verteidiger bestritten. Beide sollen seit Jahren der Wilden Horde angehören. Nach dem 3:2-Heimsieg gegen Bayern München waren knapp 60 Horde-Anhänger an Remmert und seinem Kollegen vorbei gegangen. Einer entriss Remmert die Mütze, der Beamte holte den Dieb ein, es gab eine Rangelei, und schon fielen fünf bis zwölf weitere Männer aus der Gruppe über den Polizisten her, traten und schlugen ihn zu Boden. „Wie kann man nur so schwachsinnig sein?“, fragte der Richter in seiner Urteilsbegründung. „Sie haben ihn in feigster Art und Weise niedergestiefelt“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn in seinem Plädoyer. „Gottseidank blieb Herr Remmert bei Bewusstsein, sonst hätte das wohl schwere Folgen für ihn gehabt.“


Auch Willuhn hatte zuvor den Freispruch der Angeklagten beantragt. Es könne nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit festgestellt werden, dass die 21-Jährigen beteiligt waren. Bei einem der beiden sei dies „sogar eher unwahrscheinlich“. Bereitschaftspolizisten hatten die Angeklagten kurz nach der Tat festgenommen, als sie – wie der Rest der 60-köpfigen Gruppe – vom Tatort weggerannt waren. Die Beobachtung zweier Zeugen legen zwar den Schluss nahe, dass die Angeklagten an der Misshandlung beteiligt waren, aber eine „zweifelsfreie Überführung“ sei nicht möglich, sagte Willuhn.


Mit klaren Worten verurteilte der Oberstaatsanwalt dagegen das Verhalten der Wilden Horde während und nach der Tat. Niemand habe Remmert geholfen, niemand habe die Schläger festgehalten, niemand habe zur Aufklärung beigetragen. „Das ist der eigentliche Skandal“, sagte Willuhn. Er verglich die interne Struktur der Ultra-Gruppe mit der mafiöser Banden. „Die Wilde Horde pflegt ein Schweigegelübde gleich der mafiösen Omertá. Das Kollektiv schweigt und ermöglicht Einzelnen auf diese Weise Straftaten. Das ist eine bedrohliche Entwicklung.“ Die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme der Wilden Horde zur angeblichen Ablehnung von Gewalt zeuge nicht nur von „unsäglicher Larmoyanz“, sagte Willuhn, sie sei „schlicht verlogen“. Auch der Richter sprach von einem „unheiligen Korpsgeist“ innerhalb der Wilden Horde. Jeder solle sich gut überlegen, ob er in solch einer Gruppe mitmache.


Frank Hatlé, einer der Verteidiger, beobachtet dagegen „eine öffentliche Kampagne gegen Teile der Fußballfanszene“. Ultras seien keine kriminelle Vereinigung. „Das ist faktisch falsch.“ Sein Kollege Tobias Westkamp sagte: „Es gibt zweifelsfrei ein Problem mit der Wilden Horde, aber ein Vergleich mit der organisierten Kriminalität ist nicht zielführend.“

Nach einer Razzia im Wilde-Horde-Clubheim und bei einzelnen Mitgliedern hatte die Ultra-Gruppe ihre Aktivitäten für drei Monate eingestellt – dann hat sich der Verein auf seiner Homepage mit einer langen Erklärung zurückgemeldet. Fehl am Platz seien unüberlegte Aktionen Einzelner, die der ganzen Gruppe schadeten, heißt es darin. Die WH wolle den 1. FC Köln weiterhin unterstützen und die Kommunikation mit der Fanszene verbessern. (ts)


Kritik vom Oberstaatsanwalt musste sich ein Sozialarbeiter gefallen lassen, der in der Fanszene arbeitet. Er hatte das Geschehen beobachtet, konnte aber keinen der Täter identifizieren. „Es ist schwer nachvollziehbar, dass er keinen erkannt haben will“, sagte Willuhn. „Es wäre seine verdammte Pflicht gewesen, genau hinzusehen.“




Ist wie bei der Mafia oder den Hells Angels.

Urplötzlich haben alle Zeugen Alzheimer.

Ist aber auch nachzuvollziehen.


Life is too short to drive boring cars.
Defender! If it`s not in your blood, you will never understand!

Blacklandy Offline




Beiträge: 714

05.07.2012 07:01
#2 RE: Schläger der Wilden Horde freigsprochen Antworten

Ups, falsches Forum.

Wor noch jet fröh am Morje.


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Bernd Offline



Beiträge: 609

05.07.2012 07:24
#3 RE: Schläger der Wilden Horde freigsprochen Antworten

dachtest bei Schläger wohl an Schlager

Mods, diesen Beitrag bitte ins Non-Quo-Forum verschieben !

Danke!

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