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Dieses Thema hat 28 Antworten
und wurde 1.296 mal aufgerufen
 Non-Quo
Seiten 1 | 2
Bernd Offline



Beiträge: 609

02.01.2013 18:42
RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten
Feuchtraum Fritz Offline




Beiträge: 878

02.01.2013 18:46
#2 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Ach...auch schon aufgestanden? :-D

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El_Barto Offline




Beiträge: 1.566

02.01.2013 19:07
#3 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Elendige Halsabschneider !

- Long Live Rory - and TimoQuo



-Michael Offline




Beiträge: 1.130

02.01.2013 19:37
#4 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Wer bitte hat weder einen TV noch Radio?

Highflyer Offline




Beiträge: 201

02.01.2013 20:25
#5 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Mal eine Frage an die Experten:
Was ist mit den Gewerblichen, wie Restaurants, Büros, Autoradio e.t.c?
Zweitwohnung muß ja auch zahlen.

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There remains a small corner of the world, where it is forever boogietime!

Feuchtraum Fritz Offline




Beiträge: 878

02.01.2013 20:37
#6 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

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Highflyer Offline




Beiträge: 201

02.01.2013 20:41
#7 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Thanx Toky!

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There remains a small corner of the world, where it is forever boogietime!

Juergen76 Offline




Beiträge: 782

02.01.2013 21:12
#8 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Zitat
Gepostet von Feuchtraum Fritz
Die Bezahlen weniger.


http://www.focus.de/kultur/medien/tid-28...aid_880984.html



Und das ist auch gut so.... hab mich einmal überrumpeln lassen und nachgezahlt...

Und dafür die letzten Jahre ein Radio verge.......

Aber die Arbeitslosenzahlen werden wieder steigen... die ganzen Kontrolleure sind ja jetzt weg vom Markt.... das macht der PC per Datenabgleich.



zur Überschrift:
Jeder, der hier ist, hat nen PC oder zumindest ein Internetfähiges Handy.... folglich Zahlungspflichtig.
Und wenigstens ein Radio ist im Haushalt auch anzutreffen. Und die 10 Leute in Deutschland die kein Handy, keinen PC, keinen TV UND kein Radio haben.. sorry....
Also wenigstens eine gerechte Zahlung.

[ Editiert von Juergen76 am 02.01.13 21:16 ]

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El_Barto Offline




Beiträge: 1.566

02.01.2013 23:20
#9 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Zitat
Gepostet von -Michael
Wer bitte hat weder einen TV noch Radio?



Wenn man aber weder ARD noch ZDF schaut und auch nie das Radio anschaltet verstehe ich das nicht. Das sind 20€ monatlich die ich als Student genauso gerne anders investieren würde.

[ Editiert von El_Barto am 02.01.13 23:21 ]

- Long Live Rory - and TimoQuo



Juergen76 Offline




Beiträge: 782

02.01.2013 23:39
#10 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Zitat
Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet fähiges Gerät besitze auch wenn ich gar keinen Internet Anschluss habe? Tja, dann werde ich auch mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder aber das Gerät dafür ist vorhanden!



Aber Du hast die Möglichkeit öffentlich rechtliche Programme einzuschalten...

Irgendwie muß der Musikantenstadel ja finanziert werden.

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El_Barto Offline




Beiträge: 1.566

02.01.2013 23:44
#11 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

'Ne Möglichkeit die ich nicht will und dementsprechend auch unfair finde diese bezahlen zu müssen.

- Long Live Rory - and TimoQuo



Juergen76 Offline




Beiträge: 782

03.01.2013 00:27
#12 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Und das fällt Dir erst jetzt auf?
Das sag ich seit 18 Jahren....
Oder warst Du einer der Schwarzseher?

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Juergen76 Offline




Beiträge: 782

03.01.2013 00:31
#13 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Zitat
Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Studierende, die bis Ende 2012 Rundfunkgebühren gezahlt haben, sind automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt worden. Alle anderen müssen sich anmelden.

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag befreien lassen. Die genauen Bestimmungen finden Sie hier.

Studierende, die in einer WG leben, müssen nicht mehr wie bislang einzeln für ihre Rundfunkgeräte zahlen. Es gilt: Pro Wohnung ist nur einmal der
Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich zu zahlen - unabhängig davon, wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen zusammenleben.

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer, das entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die bis Ende 2012 zur Zahlung der bisherigen Rundfunkgebühr angemeldet waren, können sich dann abmelden. Dazu müssen sie ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln senden, in dem sie ihre Teilnehmernummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angeben.

Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.




Und:

Zitat
Familien

Familien mit erwachsenen Kindern sparen durch das neue Modell: Unabhängig davon, wie viele Personen mit eigenem Einkommen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte es dort gibt, zahlen alle Bewohner zusammen nur einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat.
• Einer zahlt für alle: Ein Familienmitglied entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen.


So zahlen erwachsene Kinder, die ein eigenes Einkommen haben, keinen eigenen Rundfunkbeitrag, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und für diese bereits der Beitrag geleistet wird. Um sich abzumelden, genügt ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln, in dem die Teilnehmernummer sowie der Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angegeben wird.
• Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.




Eigentlich wird es für Familien mit erwachsenen Kinder so sogar noch günstiger, solange die zu Hause leben...

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Feuchtraum Fritz Offline




Beiträge: 878

03.01.2013 14:21
#14 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Zitat
Gepostet von El_Barto

Zitat
Gepostet von -Michael
Wer bitte hat weder einen TV noch Radio?



Wenn man aber weder ARD noch ZDF schaut und auch nie das Radio anschaltet verstehe ich das nicht. Das sind 20€ monatlich die ich als Student genauso gerne anders investieren würde.

[ Editiert von El_Barto am 02.01.13 23:21 ]




Und was ist mit den Dritten, Arte, Zdf Kultur und und und.

Da der Student meist noch bei Mama und Papa wohnt oder in einer WG kommt Student kaum dafür auf meist weil er noch Bafög bekommt. Der Spruch zieht ja wohl nicht.

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Juergen76 Offline




Beiträge: 782

03.01.2013 16:15
#15 RE: GEZahlt werden muss auch, wenn man kein Radio oder Fernseher hat ! Antworten

Sach ich ja...

Und: Das schwarzsehen von Sohnemann oder Tochter, die mit 18 noch bei den Eltern leben ist so auch abgeschafft. Da werden die meisten froh sein.
Und die ehrlichen, die doppelt bezahlt haben, können sich freuen.

Ich bin sicherlich auch nicht FÜR die Rundfunkgebühren, aber so hat das ungerechte abkassieren ein Ende.
(bei mir also damals: Werkstatt, Büro und Fahrzeug + privat.... ich kann ja nur an einem Gerät den Rundfunk empfangen, mußte aber für jedes zahlen)


@el Barto

Wohnst Du noch zu Hause oder in ner Studentenbude?

[ Editiert von Juergen76 am 03.01.13 16:17 ]

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